Und jetzt: Kilometer- versus Restwertleasing?

Sie haben sich entschieden: Leasing ist die passende Option für Sie. Ihr neues Auto ist schon in greifbarer Nähe. Jetzt stehen Sie vor der Frage, welche Leasingvariante die Richtige für Sie ist? Wir geben Ihnen einen Überblick über die von Leasingwolf.de angebotenen Varianten:

  • Kilometerleasing: Hierbei erfolgt eine Berechnung Ihrer monatlichen Rate auf Basis einer festgelegten jährlichen Kilometerlaufleistung. Dieses bietet sich an, wenn Sie einen festen Überblick darüber haben, wie viele Kilometer Sie mit Ihrem Auto jährlich zurücklegen. Je höher die jährliche Fahrleistung, desto höher die monatliche Leasingrate. Unplanbare Strecken gehören bei Ihnen nicht dazu? Sie fahren stattdessen täglich festgelegte Wege? Dann ist das Kilometerleasing optimal für Sie geeignet.
  • Restwertleasing: Anders gestaltet es sich beim Restwertleasing: Nicht die festgelegte Kilometerzahl ist entscheidend für die monatliche Rate, sondern der kalkulierte Wert, den Ihr Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages noch wert sein wird. Für diesen sind Sie als Leasingnehmer verantwortlich. Aber auch die aktuelle Marktlage, die Entwicklung von Steuern, Versicherungen, Benzin- oder Dieselpreisen haben Auswirkungen auf den Restwert. Am Ende des Leasingvertrages berechnet ein Gutachter den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Bei Abweichungen vom kalkulierten Wert erhalten Sie unter Umständen Geld zurück. Auf der anderen Seite könnte aber auch gegebenenfalls eine Nachzahlung auf Sie zukommen.

Was nach Vertragsende bei beiden Leasingvarianten auf Sie zukommen könnte, lesen Sie hier.

Sie können nicht einschätzen, welche Leasingvariante sich am besten für Sie eignet? Sprechen Sie uns dazu an, wir beraten Sie gerne.

Wer ist Eigentümer des Leasingfahrzeuges?

Während des gesamten Zeitraumes ist die Leasing-Gesellschaft Eigentümer(in) des Fahrzeugs. Sie erwerben durch den Leasingvertrag lediglich das Nutzungsrecht am Fahrzeug für eine festgelegte Dauer.

Wer ist beim Leasing Fahrzeughalter?

Beim Leasing ist der Fahrzeughalter immer der Leasingnehmer, also Sie. Gemäß §31 StVO sind Sie damit für Ihr Fahrzeug und seine Verkehrssicherheit verantwortlich. Damit müssen Sie für die Kfz-Steuern sowie die Versicherung aufkommen.

Was ist eine Leasingübernahme?

Bei einer Leasingübernahme wird ein bestehender Leasingvertrag inklusive der vereinbarten Konditionen vom vorherigen Leasingnehmer durch einen neuen übernommen. So kann der „alte“ Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig verlassen, während der „Neue“ die Chance auf eine kurze Leasingdauer bekommt. Dabei muss er sowohl das Fahrzeug als auch den Vertrag mitsamt aller Konditionen so übernommen werden, wie er ist.

Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages?

Zum vereinbarten Rückgabetermin wird Ihr Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen bewertet und darauf geachtet, dass sich der Wagen in einem dem Fahrzeugalter entsprechend guten Zustand befindet. Übliche Gebrauchsspuren, wie kleine Kratzer im Einstiegsbereich, sind normal. Ein großer Kratzer auf der Heckklappe hingegen ist keine normale Gebrauchsspur und wird Ihnen anteilig in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrags die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. die Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft etc.) beim Vertragshändler zurückgegeben werden.

Je nachdem, welche Art Leasingvertrag Sie abgeschlossen haben,  gibt es bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges nach Vertragsende unterschiedliche Optionen:

Besteht ein Restwertvertrag und Ihr Auto ist bei Rückgabe weniger wert als der vorher kalkulierte Restwert, müssen Sie als Leasingnehmer die Differenz bezahlen.
Wenn das Fahrzeug genau so viel wert ist, wie der geplante Restwert, müssen Sie nichts nachzahlen. Falls das Fahrzeug einen höheren Wert hat, als zu Beginn festgelegt, bekommen Sie im Normalfall 75% vom Mehrerlös und 25% gehen aus steuerlichen Gründen an die Leasinggesellschaft zurück.